Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Widerrufsbelehrung der DM Sanierungstechnik GmbH (Stand 06/2022)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

1   Geltung, Verbraucher, Unternehmer

1.1   Soweit nicht anders angegeben, gelten diese AGB für Verbraucher (§ 13 BGB) ebenso wie für Unternehmer (§ 14 BGB).

1.2   Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Für sämtliche – auch zukünftige – Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich zu. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.

2   Vertragsschluss / Kostenvoranschläge

2.1   Wir erstellen aufgrund der Gegebenheiten und Maße vor Ort ein Angebot für die auszuführenden Leistungen.

2.2   An dieses Angebot halten wir uns für die Dauer von 6 Wochen – beginnend mit der Abgabe des Angebots – gebunden.

2.3   Ist der Auftraggeber Unternehmer, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot durch eine schriftliche Erklärung annimmt. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot durch eine Erklärung in Textform annimmt.

3   Vergütung

3.1   Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z.B. nach Regiepreisen) vereinbart ist.

3.2   Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3   Wir können Abschlagszahlungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen fordern.

3.4   Beginnt die Ausführung der Leistungen planmäßig oder aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, sind wir unter folgenden Voraussetzungen zu Preisanpassungen berechtigt.

   Wenn sich unsere Selbstkosten verglichen mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei Ausführung der Leistung wesentlich verändert haben, können wir unsere Preise anpassen. Das gilt insbesondere bei Veränderungen von Materialpreisen, Tariflöhnen, gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen sowie Frachtkosten, soweit sie von uns zu tragen sind.

   Dabei werden wir Kostensteigerungen bei einem Kostenbestandteil nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung berücksichtigen, in dem die Kostensteigerung nicht durch etwaig gesunkene Kosten bei anderen Kostenbestandteilen ausgeglichen wird. Kostensenkungen sind nur zu berücksichtigen, soweit sie nicht durch Kostensteigerungen bei anderen Kostenbestandteilen ausgeglichen werden.

   Ist dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag unter Zugrundelegung des angepassten Preises nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten.

3.5   Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder er auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.

4   Gewerbliche Schutzrechte

Zeichnungen, Pläne und Unterlagen, die dem Kostenvoranschlag oder unserem Angebot beigefügt sind, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Auftraggebers. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen sie nicht vervielfältigt (auch nicht auszugsweise) oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Im Missbrauchsfalle werden wir die Kosten zur Erstellung der Unterlagen an den Auftraggeber weiterberechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Auftraggeber steht es frei im Einzelfall nachzuweisen, dass uns lediglich ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

5   Mitwirkungspflichten

5.1   Der Auftraggeber stellt uns unentgeltlich und rechtzeitig die für die Ausführung der Leistung nötigen Unterlagen zu Verfügung.

5.2   Der Auftraggeber unternimmt die für die Herstellung des Werkes seinerseits notwendigen Handlungen. Insbesondere bereitet der Auftraggeber Räumlichkeiten entsprechend auf die Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer vor.

5.3   Der Auftraggeber stellt Energie und Wasser einschließlich der Anschlüsse auf seine Kosten bereit, soweit für unsere Leistungen erforderlich.

5.4   Kommt der Auftraggeber durch das Unterlassen einer Mitwirkungshandlung in Verzug der Annahme, haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Als angemessen gilt eine Entschädigung in Höhe von 150 €/Stunde, wobei ein Arbeitstag 8 Stunden zählt.

5.5   Uns steht der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens offen. Dem Auftraggeber steht es offen, den Nachweis eines geringeren tatsächlich entstandenen Schadens zu führen.

6   Fristen

6.1   Verbindliche Fristen sind als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet. Ansonsten beruhen unsere Angaben zu Leistungszeitraum und Dauer der Leistungsausführung auf Schätzungen.

6.2   Eine Behinderung der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung zeigen wir dem Auftraggeber unter Benennung des Grundes unverzüglich an.

6.3   Beruht eine Behinderung der Leistung auf Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich auch verbindliche Fristen um einen der Dauer der Behinderung entsprechenden Zeitraum mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeit und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit. Berücksichtigt wird bei dem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeit auch der Zeitraum, in welchem unsere Arbeitskapazitäten aufgrund zwischenzeitlicher Aufträge anderweitig in Anspruch genommen sind.

   Insbesondere nicht zu vertreten haben wir Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers, behördliche Eingriffe, durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung in unserem Betrieb oder in einem unmittelbar für uns arbeitenden Betrieb sowie höhere Gewalt oder andere für uns unabwendbare Umstände.

7   Vergütung nach Kündigung

7.1   Kündigt der Auftraggeber vor Vollendung des Werkes den Vertrag, haben wir Anspruch auf Bezahlung der bereits vor der Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Bezahlung von 10 % der auf die kündigungsbedingt nicht mehr zu erbringenden Leistungen entfallenden Vergütung.

7.2   Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass die pauschale Vergütung für kündigungsbedingt nicht mehr zu erbringende Leistungen aufgrund ersparter Aufwendungen oder Erwerb von Vergütung durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft oder böswillig unterlassenen Erwerb zu mindern ist. Uns steht der Nachweis offen, dass uns aufgrund der Kündigung ein über 10 % der auf die kündigungsbedingt nicht mehr zu erbringenden Leistungen entfallenden Vergütung hinausgehender Schaden entstanden ist.

7.3   Vor der Kündigung erbrachte Leistungen rechnen wir nach den vereinbarten Preisen ab. Bei einem Pauschalpreisvertrag rechnen wir die vor der Kündigung erbrachten Leistungen nach marktüblichen Preisen ab.

8   Mängel

8.1   Bei Mängeln hat der Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche.

8.2   Mängel hat der Auftraggeber uns unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitzuteilen.

9   Haftung

9.1   Unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten.

9.2   Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.

10   Verjährung von Mängel- und Ersatzansprüchen

10.1   Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

10.2   Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt ferner: Die Verjährung von Ansprüchen wegen eines Mangels ist auf ein Jahr verkürzt. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen eines Mangels bei Bauwerken und bei Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Auch für Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11   Datenschutz

Über unseren Umgang mit personenbezogenen Daten informieren wir in unseren Datenschutzinformationen.

12   Schlussbestimmungen

12.1   Die Vertragssprache ist Deutsch.

12.2   Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann er sich ungeachtet dessen auf diejenigen Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

12.3   Die folgende Regelung gilt nicht für Verbraucher: Ist der Auftraggeber (a) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er (b) keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, oder (c) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder ist (d) zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder sein Wohnsitz noch sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt, ist unser Sitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart; wir sind aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers oder am Ort des Bauvorhabens zu klagen.

12.4   Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

13   Widerruf

Die Regelungen zum Widerruf gelten nur gegenüber Verbrauchern:

13.1   Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

DM Sanierungstechnik GmbH
Hubertusstraße 6
83101 Rohrdorf
info@dm-sanierungstechnik.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und bis spätestens binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

13.2   Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags in Form der Aufnahme der Arbeiten begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrags durch uns verlieren.

13.3   Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
DM Sanierungstechnik GmbH
Hubertusstraße 6
83101 Rohrdorf
info@dm-sanierungstechnik.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung

bestellt am/erhalten am

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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